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   LG Paderborn, 09.12.2015 - 5 O 13/15   

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https://dejure.org/2015,74336
LG Paderborn, 09.12.2015 - 5 O 13/15 (https://dejure.org/2015,74336)
LG Paderborn, Entscheidung vom 09.12.2015 - 5 O 13/15 (https://dejure.org/2015,74336)
LG Paderborn, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 5 O 13/15 (https://dejure.org/2015,74336)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus LG Paderborn, 09.12.2015 - 5 O 13/15
    Für die Frage der Unentgeltlichkeit im Sinne des Anfechtungsrechtes ist darauf abzustellen, ob der Empfänger - vorliegend die Beklagte - seinerseits für den erhaltenen Gegenstand eine Leistung zu erbringen hatte (Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 134, Rn. 11, 15; BGH, Urteil vom 23.10.2003, IX ZR 252/01, NJW 2004, S. 214 und Urteil vom 27.09.2012, IX ZR 15/12, juris, Tz. 6).

    Bei Erteilung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einen Dritten gilt die anfechtbare Rechtshandlung erst dann als vorgenommen, wenn der Versicherungsfall, vorliegend mithin der Todesfall, eingetreten ist (Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 134 Rn. 15; BGH, Urteil vom 23.10.2003, IX ZR 252/01, NJW 2004, S. 214).

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus LG Paderborn, 09.12.2015 - 5 O 13/15
    Der Anspruch ist ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verzinsen (BGHZ 171, 38).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus LG Paderborn, 09.12.2015 - 5 O 13/15
    Auch wenn eine Gegenleistung erbracht wurde, liegt Unentgeltlichkeit im Sinne des § 134 InsO vor, wenn Hauptzweck des Geschäfts die Freigiebigkeit war (BGH, Urteil vom 24.06.1993, IX ZR 96/92, NJW-RR 1993, S. 1379).
  • BGH, 05.06.2008 - IX ZR 163/07

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung im Drei-Personen-Verhältnis

    Auszug aus LG Paderborn, 09.12.2015 - 5 O 13/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob in diesem Sinne Unentgeltlichkeit vorliegt, ist der Zeitpunkt des Rechtserwerbs des Anfechtungsgegners in Folge der Leistung des Schuldners (BGH, Urteil vom 05.06.2008, IX ZR 163/07, juris, Tz. 12).
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZR 15/12

    Insolvenzanfechtung: Zeitpunkt der Zuwendung der Versicherungsleistung aus einer

    Auszug aus LG Paderborn, 09.12.2015 - 5 O 13/15
    Für die Frage der Unentgeltlichkeit im Sinne des Anfechtungsrechtes ist darauf abzustellen, ob der Empfänger - vorliegend die Beklagte - seinerseits für den erhaltenen Gegenstand eine Leistung zu erbringen hatte (Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 134, Rn. 11, 15; BGH, Urteil vom 23.10.2003, IX ZR 252/01, NJW 2004, S. 214 und Urteil vom 27.09.2012, IX ZR 15/12, juris, Tz. 6).
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